Entsorgung

Rückholung, Recycling und  Ressourcenschonung

Seit August 2005 sind diese Themen auf europäischer Ebene durch die WEEE-Richtline geregelt, seit 2006 in Deutschland über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz - kurz ElektroG umgesetzt.  Die wichtigsten Aussagen aus dem Gesetz kurz zusammengefasst:

- Hersteller und "In-Verkehr-Bringer" haben die Entsorgung sicherzustellen
- Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren etc. müssen gesondert gesammelt
- Fachgerechtes Recycling ist vorgeschrieben
- Die Umwelt durch fachgerechtes Recycling schonen

Vorschriftsmäßige Entsorgung trägt zum fachgerechten Recycling bei.

Vor allem aus ökologischer Sicht dürfen weder Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren wie im übrigen auch eine LED Lampe, nicht im Hausmüll entsorgt werden. Neben elektronischen Bauteilen enthalten sie auch wertvolle sekundäre Rohstoffe wie Metall und Glas die so in einen neuen Kreislauf eingebracht werden können.

Energiesparlampe defekt - Hinweise und Überlegungen

Immer wieder ist das Thema Energiesparlampe und Quecksilber in der Diskussion und die Frage welche Gesundheitsgefahr von ihr ausgeht. Aus technischen Gründen enthalten sie eine geringe Menge an Quecksilber. Ob dies nun gesundheitsgefährdend ist oder nicht - darüber diskutieren die Fachleute. Fakt ist, dass nicht nur die Produktion sondern auch die Entsorgung eine erhebliche Gefahr für die Menschen darstellen kann.